AGBs
- Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der Labelpack AG bevorstehenden oder ausgeführten Lieferungen. Die AGB sind verbindlich, auch wenn in Offerten und/oder Auftragsbestätigungen NICHT auf sie verwiesen wird. Anderslautende Bestimmungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie mit der Labelpack AG schriftlich vereinbart wurden. - Vertragsumfang
Die Labelpack AG verpflichtet sich zur Ausführung des erteilten Auftrages und der Kunde verpflichtet sich zur
Bezahlung sämtlicher aus diesem Auftrag entstehenden und anfallenden Kosten. Darunter fallen auch die Kosten der Druckvorstufe, (wie die Herstellung von Druckträgern oder die Bearbeitung von Daten), welche separat ausgewiesen werden. Für Druckplatten, Daten, Arbeitsunterlagen oder Werkzeuge besteht keine Herausgabepflicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Muster und technische Mittel bleiben Eigentum der Labelpack AG. - Angebot und Preise
Offerierte oder bestätigte Preise verstehen sich, sofern nichts Besonderes vereinbart wurde, rein netto, exklusive Mehrwertsteuer, Lieferungen ab Werk ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge. Wenn zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der Lieferung die Lohnsätze oder Materialpreise ändern, behält sich die Labelpack AG eine Preisanpassung vor.
Ausserdem kann eine Preisanpassung erfolgen, wenn die vom Kunden gelieferten Unterlagen, im Besonderen Druckvorlagen, Text- & Bild-Daten und/oder Layouts, den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen oder unvollständig bei Labelpack AG eingehen.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge fällig. Es steht der Labelpack AG frei, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden. Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen, soweit sie nicht rechtskräftig durch ein zuständiges Gericht festgestellt sind, sind unzulässig. Das gilt auch für sonstige Abzüge, wie z.B. Porti, Skonto usw., soweit sie über die vereinbarten Zahlungsbedingungen hinausgehen. Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Labelpack AG für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Labelpack AG. Es besteht hiermit ein Eigentumsvorbehalt. - Urheberrecht
Mit der Auftragserteilung respektive Aushändigung von Druckdaten hält der Kunde die Labelpack AG gegenüber allen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter schadlos, die sich aus der Verarbeitung seiner Vorlagen ergeben können. Dieselbe Regelung gilt entsprechend auch für sonstige Immaterialgüterrechte und Ansprüche hieraus. - Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen beginnen am Tage des Eingangs der vollständigen, fehlerfreien Druckunterlagen bei der Labelpack AG, vorbehältlich allfällig ausserordentlicher Bewilligungen jeglicher Art. Fest zugesicherte Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden und wenn die erforderlichen Druckvorlagen, wie: Bild-/Textdaten, elektronischen Daten, Gut zum Druck, usw. zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Labelpack AG eintreffen. Wird das Gut zum Druck nicht 3 Arbeitstage vor bestätigter Lieferfrist erteilt, ist die Labelpack AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Sie setzt jedoch alles daran die mitgeteilten Liefervereinbarungen einzuhalten. - Einhaltung der Lieferfristen und Liefertermin
Sollten technische Gründe Lieferverzögerungen nach sich ziehen, ist die Labelpack AG zu Teillieferungen berechtigt.
Lieferverzögerungen, hervorgerufen z.B. durch Betriebs- & Technische Störungen, Rohmaterial-Mangel am Markt, Strom-Ausfall/Mangel, Streiks oder Arbeitsniederlegungen, Aussperrung sowie alle Fälle von höherer Gewalt, berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Labelpack AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Bei Überschreitungen von Lieferfristen und Terminen haftet die Labelpack AG allgemein höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Termin- oder Lieferbestätigung vorliegt. - Lieferbedingungen
Die Warenlieferungen verstehen sich ab Werk Bazenheid SG. Die Lieferungen erfolgen per Fracht zum Bestimmungsort und die Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. - Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der Bestellmengen können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv ausgelieferte Menge zum bestätigten Verkaufspreis fakturiert. - Gewährleistung, Haftung für Mängel
Abweichungen in Ausführung oder Material, speziell Sonderformen, originaltreuer Reproduktion, Tonwert und am Druckträger (Papier, Karton, usw.), bleiben branchenüblich und verfahrensbedingt vorbehalten. Die Labelpack AG behält sich das Recht zur Nachbesserung vor. Andere Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung, Schadenersatz etc.) werden ausgeschlossen. - Mängelrügen
Die von Labelpack AG gelieferten Waren sind bei Empfang durch den Kunden zu prüfen. Allfällige Qualitäts- und Quantitäts- Beanstandungen haben spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich nach Wareneingang zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen. Beanstandete Waren dürfen bis zum Abschluss der Beanstandung nicht vernichtet werden und sind beim Kunden zu lagern oder gehen an die Labelpack AG zur Einlagerung zurück. - Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen, Lagerung Werkzeuge
Die Labelpack AG verpflichtet sich, Kundendruckdaten für die Dauer von 5 Jahren nach Erstausführung und Verrechnung der Ware aufzubewahren. Datenabrufe werden nach Aufwand verrechnet. Druck-, Stanzformen, Klischees und andere Werkzeuge bzw. Halbfabrikate werden bei Nichtgebrauch für den Zeitraum von maximal 5 Jahren bei der Labelpack AG zwischengelagert. - Haftungsbeschränkungen für erhaltene Unterlagen
Mit der üblichen Sorgfalt werden der Labelpack AG übergebene Druckvorlagen der AVOR, wie: Hardcopies von Bild- & Text-Daten, elektronischen Daten, Filme, Originale-Vorlagen & Fotos, usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte behandelt. Die Risiken von jeglichem Verlust hat der Kunde auch ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern, respektive zu tragen. Jegliche Gewährleistung oder Haftung wird wegbedungen. - Haftungsbeschränkungen für elektronischen Files und bei Datenübernahme
Für inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig angelieferte Daten übernimmt die Labelpack AG keinerlei Verantwortung. Im Weiteren wird jede Haftung abgelehnt, wenn die angelieferten Daten nicht standardmässig verarbeitet werden können und hieraus qualitative Mängel der Druckergebnisse resultieren. Eine Haftung für Datenverluste bei der Datenübermittlung von zu bearbeitenden Dateien wird von der Labelpack AG nicht übernommen. - Haftungsbeschränkung im Allgemeinen
Alle Vertragsverletzungsfälle, deren Rechtsfolgen oder Ansprüche des Kunden, werden mit diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, welche nicht ausdrücklich genannt werden. Dem Kunden stehen in keinem Falle Ansprüche auf Ersatz bei Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden zu. - Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Labelpack AG. Der Kunde anerkennt, dass Labelpack AG bei überfälliger Zahlung Eigentumsvorbehalt bei den zuständigen Behörden am Sitz des Kunden und zu dessen Lasten anmelden kann. - Anerkennung
Die Auftragserteilung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ein. Bei Differenzen unterschiedlicher Sprachversionen der AGB ist die deutschsprachige Version für Auslegungen massgebend. - Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Für alle zwischen den Parteien strittigen Ansprüche gilt ausschliesslich Gerichtsstand Kreisgericht Toggenburg
Labelpack AG
Bazenheid, im Oktober 2021